LEM-Management

Überblick

Unser Lean Energy Managementangebot (LEM) für einen wirtschaftlicheren Energieeinsatz. Mit dem modularen EnergieManagementSystem von FIRST CLASS heben Sie systematisch und effizient Ihre Energieeinsparpotenziale im Unternehmen. Die einzelnen Module sind darauf ausgelegt, den Grundstein für ein nachhaltiges EnMS zu legen und den Wirkungskreis eines EnMS stufenweise bis zur Zertifizierungsreife z.B. nach DIN EN ISO 50001 auszubauen. Nur mit einem sorgfältig geplanten, gut durchdachten (effizienten = lean) Management lassen sich wirksame Energiesparmaßnahmen im Unternehmen umsetzen und vor allem dauerhafte Erfolge erzielen.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wird mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Von der Auditpflicht sind fast alle Unternehmen betroffen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen. Damit gelten die Verpflichtungen nicht nur für Kapitalgesellschaften oder produzierende Betriebe, sondern für alle Unternehmen, bei denen die Mitarbeiterzahl, der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme festgelegte Schwellenwerte übersteigen. Als Nicht-KMU gilt, wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

###Link: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) oder dieser Link: EDL-G (Bundesministerium der Justiz u. für Verbraucherschutz)### (?)

Unternehmen, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 5 Gigawattstunden Strom verbraucht haben, können für die Antragstellung für Steuerrückerstattungen (§ 10 Stromsteuergesetz bzw. § 55 Energiesteuergesetz gemäß Anhang 2 der SpaEfV – § 3 und 4) anstelle eines Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder eines Umweltmanagementsystems den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz in der jeweils zum Zeitpunkt des Endes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres geltenden Fassung nachweisen (§ 64 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2014).

Ab Ende 2015 müssen Nicht-KMUs (s.u.) alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (Link zu passendem LEM-Mgmt. Abschnitt) betreiben und nachweisen. Eine weitere Alternative wäre ein Umweltmanagementsystem nach EMAS. Energieaudits sind übrigens ein robuster erster Schritt, um darauf aufbauend ein Energiemanagementsystem einzuführen. Wir beraten Sie gerne, welches System für Sie passend und am wirtschaftlichsten ist.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beinhaltet die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in einem Unternehmen. Mindestens 90% des Verbrauchs müssen erfasst werden. Das Audit muss von einem qualifizierten, internen oder gelisteten externen Auditor, z.B. FIRST CLASS, erstellt werden und alle 4 Jahre wiederholt werden.
Von der Auditpflicht sind fast alle Unternehmen betroffen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen. Damit gelten die Verpflichtungen nicht nur für Kapitalgesellschaften oder produzierende Betriebe, sondern für alle Unternehmen, bei denen die Mitarbeiterzahl, der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme festgelegte Schwellenwerte übersteigen.

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter ODER
  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit mehr als 50 Millionen € Jahresumsatz und mit mehr als 43 Millionen € Bilanzsumme ODER
  • mit mehr als 25% des Kapitals von einer öffentlichen Stelle ODER
  • die kleiner sind, aber nicht eigenständig, d.h. min. 25% bis 50% Beteiligung durch ein größeres Unternehmen in der EU
  • Online-Prüfung: BMWI-Online-Schnelltest

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur systematischen Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz. Mit der ISO 50001 wurde seitens der EU eine Norm für Energiemanagementsysteme auf Basis der alten DIN EN 16001 geschaffen. Aufgrund des Ziels der Bundesregierung, die Energieeffizienz von energieintensiven Unternehmen zu verbessern, sind verschiedene Steuervergünstigungen oder die Rückerstattung der EEG-Umlage an die Einführung der ISO 50001 gekoppelt.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes benötigen den Nachweis über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, um einen Anspruch auf Strom- und Energiesteuervergütungen, den sogenannten Spitzenausgleich, geltend machen zu können.

Für stromkostenintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 5 GWh ist für eine Begrenzung der EEG-Umlage ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS Bedingung. Alle Unternehmen, die Nicht-KMU nach EU-Definition sind, trifft die Energieauditpflicht nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015), das der Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED, 2012/27/EU) dient. Zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind Unternehmen verpflichtet, die nicht über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen. Damit ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 eine vom Gesetzgeber gewährte – und gezielt geförderte – Alternative zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Revision der ISO 50001:2011 -> 2018 (HLS) verlangt detaillierte Bewertung d. energetischen Leistung u. Nachweis
Am 21.08.2018 veröffentlichte die International Organization for Standardization (ISO) wie geplant die neue ISO 50001:2018 für Energiemanagementsysteme.

Die Umstellungsfrist beträgt drei Jahre nach der Veröffentlichung der englischen Fassung der Norm (zur Norm im Beuth-Verlag). Nach dem 21.8.2021 laufen also alle Zertifikate ab oder müssen zurückgezogen werden.

Aber Vorsicht: Zertifizierungsgesellschaften dürfen nach 18 Monaten ab Veröffentlichungsdatum nur noch nach der ISO 50001:2018 auditieren und zertifizieren (ab 21.02.2020). Unternehmen müssen die Umstellung also frühzeitiger planen, als dies bei der ISO 9001 und der ISO 14001 der Fall war. Hier konnten Unternehmen die vollen drei Jahre Übergangsfrist ausschöpfen.

Eine wesentliche Änderung ist die neue Normstruktur. Wie die ISO 14001 und die ISO 9001, wird auch die ISO 50001:2019 der „High-Level-Structure“ unterliegen. Damit wird die Kompatibilität der Norm mit anderen Managementsystemnormen sichergestellt und ein einheitliches, effizientes und integriertes Managementsystem für Unternehmen ermöglicht.

Bei der ISO 50001:2019 wird analog zur ISO 9001 und ISO 14001 die Identifikation und Bewertung von externen oder internen Themen in Bezug auf das Energiemanagementsystem (EnMS) gefordert. Zudem muss die oberste Leitung deutlicher Verantwortung für das Managementsystem und das Erreichen der Energieziele übernehmen.

Darüber hinaus wird der Fokus verstärkt auf eine detailliertere Bewertung der energetischen Leistung und einer nachweislichen kontinuierlichen Verbesserung gelegt. Bei den Zielen und Aktionsplänen sollen wesentliche Energieverbraucher berücksichtigt werden. Das Erreichen von Effizienzverbesserungen muss nachvollziehbarer verifiziert und die kontinuierliche Verbesserung der energetischen Leistung durch Messungen und Monitoring-Aktivitäten nachgewiesen werden. – Hierfür eignet sich hervorragend unser automatisiertes LEM-Control mit ausreichend Untermessungen (i.d.R. 5 bis 15 Hauptverbraucher). – Es können auch geeignete Energieleistungskennzahlen und energetische Ausgangsbasen herangezogen werden, sofern deren Aussagefähigkeit belegt wurde.

Außerdem wird diskutiert, ob bereits in der Planungsphase ein Messkonzept aufgestellt werden muss. Auch die ISO 50001:2019 fordert eine Ermittlung und systematische Betrachtung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der energiebezogenen Leistung. Risiken sollen durch geeignete Maßnahmen reduziert bzw. Chancen zur Effizienzverbesserung ausgeschöpft werden.

Zusammenfassend betrachtet ist bei der neuen ISO 50001:2019 vor allem eine tiefergehende Analyse der energetischen Aspekte des Unternehmens sowie eine Nachvollziehbarkeit bei der kontinuierlichen Verbesserung zu erwarten. Zudem wird das Top-Management stärker in die Verantwortung genommen werden.

Ablauf der ISO 50001 Zertifizierung

  1. Information und Voraudit (optional)
    Informationsgespräch (telefonisch oder persönlich), Projektgespräch vor Ort und Vorbereitung auf die Zertifizierung inkl. Dokumentenprüfung
  2. Zertifizierung vor Ort
    Bereitschaftsanalyse mit Begutachtung und Prüfung der Beschreibung des Managementsystems, Prüfung dokumentierter Prozesse sowie optionales Nachaudit (Überprüfung der Korrekturmaßnahmen)
  3. Auditbericht und Bewertung
    Dokumentation des Audits und Bewertung des Managementsystems
  4. Zertifikat und Siegel
    Nach erfolgreich abgeschlossener Zertifizierung erhalten Sie Ihr Zertifikat und das Prüfsiegel (mit maximal drei Jahren Laufzeit)
  5. Erstes Überwachungsaudit
    Alle 12 Monate findet ein Überwachungsaudit der Praxisumsetzung statt
  6. Zweites Überwachungsaudit
    Wiederholte Auditierung der Praxisumsetzung des Managementsystems
  7. Rezertifizierung
    Drei Jahre nach Erstzertifizierung werden im Rezertifizierungsaudit die Schritte 2. bis 6. wiederholt